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Gesetze und Vorschriften - Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein

Aktuelle Informationen zur Novellierung des Waffenrechts.

Der Erwerb und Besitz von Gas-, Schreckschuss-, und Signalwaffen, die das Prüfzeichen der Pysikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweisen (die Buchstaben PTB, sowie eine Prüfnummer im Kreis) unterliegen auch nach dem neuen Gesetz nur dem Alterserfordernis von 18 Jahren.

Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit, also ausßerhalb der eigenen  Wohn- und Geschäftsräume bzw. des eigenen Hausrechtsbereichs ist seit dem 01.April 2003 der sogenannte kleine Waffenschein erforderlich.

Wer seit dem 01. April 2003 eine solche Waffe führt, ohne über den kleinen Waffenschein zu verfügen, macht sich strafbar!

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit unbefristet ausgestellt.

Die Gebühr beträgt 50,00 EUR

Wichtig: Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, beriedetet Hausrechtsbereichs, was sich auch auf das Schießen an Silvester bezieht.

Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem Waffenschein bzw. kleinen Waffenschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.



 
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